Hausordnung |
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Kritik und Anregungen jeglicher Art können, um die Anonymität der einzelnen Person zu wahren auch außerhalb der monatlichen Kundenbefragungen an die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gerichtet werden. Diese Mails werden ausschließlich von dem GF der FUWE GmbH Uwe Türschmann gelesen und streng vertraulich behandelt (versprochen). Dadurch leben wir einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
1. Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen, am Unterricht teilzunehmen und die Pausenzeiten korrekt einzuhalten. Es besteht Anwesenheitspflicht. Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen zum Unterricht sowie jegliche Abwesenheit vom Unterricht ist umgehend der Verwaltung oder dem entsprechenden Dozenten zu melden und ein Fehlzeitenvordruck auszufüllen. Die An- und Abwesenheit wird durch die Mitarbeiter der FUWE oder ein Zeiterfassungssystem täglich mehrmals festgestellt. über sein Fernbleiben telefonisch informieren. Ab dem ersten Krankheitstag ist ferner eine Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung erforderlich, die der Verwaltung bis spätestens zum 3. Erkrankungstag zugestellt werden muss. Wir weisen darauf hin, dass bei verspätet eintreffenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Anzahl der verspäteten Tage bei SGB II/III-Maßnahmen dem öffentlichen Träger als unentschuldigte Fehlzeiten gemeldet werden; bei ESF-Maßnahmen erfolgt dementsprechend anteilmäßig ein Abzug der monatlichen Bezüge. Träger gemeldet. Bei ESF-Maßnahmen werden unentschuldigte Fehlzeiten anteilmäßig von den monatlichen Bezügen abgezogen. Wir möchten nachdrücklich darauf verweisen, dass zu hohe krankheitsbedingte beziehungsweise unentschuldigte Fehlzeiten eine fristlose Kündigung zur Folge haben. weitergeleitet. Bei Auffälligkeiten bezüglich der Fehlzeiten werden mit dem Kunden grundsätzlich in einem Gespräch die Gründe für die Fehlzeiten erörtert und analysiert. Diese vertraulichen Gespräche dienen ausschließlich der Sicherstellung zur Erreichung des Maßnahmezieles um eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt nicht zu gefährden. Leistungskontrollen oder Abschlussprüfungen. wiederholten Weigerung ist die FUWE GmbH nicht verpflichtet, einen weiteren Praktikumsplatz zu stellen und wird in einem solchen Fall den Studienvertrag nach Absprache mit dem Bedarfsträger kündigen. FUWE GmbH über etwaige Anschriftenänderungen, Arbeitsaufnahme, Name und Anschrift des Arbeitgebers und das Datum der Arbeitsaufnahme zu unterrichten. die Hausordnung kann die FUWE GmbH den Studienvertrag nach Absprache mit dem Bedarfsträger kündigen.
Kündigungsgründe sind: a. Kopieren oder Entfernen von Software oder Entfernen von Hardwarebestandteilen der technischen Ausstattung b. Installieren von Fremdsoftware oder eigenmächtiges Einrichten von Passwörtern auf Schulungsrechnern. Sollten aus unterrichtstechnischen Gründen Passwörter auf Schulungsrechnern vergeben werden, sind diese umgehend bei der jeweiligen Standortverwaltung zu hinterlegen. Werden Passwörter eigenmächtig eingerichtet oder nicht bei der Standortverwaltung hinterlegt, trägt der Kunde die vollen Kosten für den notwendigen technischen Aufwand der Beseitigung c. Vorsätzliche oder fahrlässige Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, technischer Ausstattung oder sonstigen Unterrichtsmaterialien. Für derartige Schäden haftet der Verursacher in vollem Umfang. d. Alkohol- oder Drogenmissbrauch e. Entwenden von FUWE GmbH-Eigentum f. Das Herunterladen von Pornographie aus dem Internet sowie das Ansehen oder Mitbringen sonstiger pornographischer Medien g. Die Verbreitung ausländerfeindlicher, nationalistischer sowie rassistischer Parolen oder Schriften h. Körperliche Angriffe oder Tätlichkeiten i. Benutzung von Mobiltelefonen in Unterrichträumen j. Permanentes Stören des Unterrichts oder Weigerung, Dozentenanweisungen Folge zu leisten Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Bei Verunreinigungen von Räumlichkeiten und dem Außengelände des Schulgebäudes wird dem Verursacher eine Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. für abhanden gekommenes oder beschädigtes Fremdeigentum. |